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WICHTIGER HINWEIS: Die Garantie ist nur gültig, wenn sich der Erstendabnehmer von seinem Verkäufer die Übergabe seines Fahrzeugs in einem ordnungsgemäßen Zustand innerhalb eines Zeitraums von einem Monat seit der Übergabe des Fahrzeugs auf der Garantiekarte im Wartungsheft hat bestätigen lassen! Die Garantiekarte muss einem Garantieantrag im Original beigefügt werden! Die gigant -Trenkamp & Gehle GmbH (nachfolgend „T&G“ genannt) gewährt den Nutzern der von ihr seit dem 01.01.2007 hergestellten und ausgelieferten gigant-Achssysteme und Kompaktlagerachsen der Baureihen DK und GK eine Garantie gemäß den nachfolgenden Bedingungen:
1. Umfang der Garantie
Als Garantie gewähren wir eine Teilegarantie für Mängel am Produkt, die nachweislich innerhalb der Garantiedauer und nachweislich auf einen Material- oder Herstellungsfehler zurückzuführen sind. Die Garantie besteht neben den gesetzlichen Gewährleistungsverpflichtungen des Verkäufers aus dem Kaufvertrag mit dem Erstendabnehmer und lässt diese unberührt.
Die Garantie ist räumlich auf Fahrzeuge beschränkt, die in Europa oder in der Türkei zugelassen sind und dort betrieben werden. Mit dem Verkauf eines Fahrzeugs in ein Land außerhalb des räumlichen Geltungsbereichs der Garantie erlischt die Garantie.
Die Garantie deckt die Kosten für den Ersatz von schadhaften Bauteilen. Nicht erfasst von der Garantie sind die Lohn- und Werkstattkosten für den Aus- und Einbau und die Überprüfung von Bauteilen. Die Garantie gilt nur für Schäden an den gigant-Produkten selbst. Mangelfolgeschäden, insbesondere Abschleppkosten, Mietkosten für Ersatzfahrzeuge, Forderungen nach entgangenem Gewinn oder Schadensersatzansprüche sind von der Garantie ausgeschlossen. Eine eventuell weitergehende Haftung aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen bleibt hiervon unberührt.
2. Haftungsausschlüsse
Ausgeschlossen von der Garantie sind Schäden an Verschleißteilen (Bremsbeläge, Bremstrommeln, Bremsscheiben, Stoßdämpfer, Luftfedern und Luftfederbälge) und Schäden, die durch
- den unsachgemäßen Einbau der gigant-Achssysteme,
- fehlende Bremskraft-Zugabstimmung,
- mechanische Beschädigungen durch Unfall, Fall, Stoß,
- fahrlässige oder mutwillige Zerstörung sowie Feuer,
- Missbrauch des Fahrzeugs (beispielsweise: Überlastung, Überhitzung, Einsatz unter abnormalen Bedingungen),
- Wartungsmängel, insbesondere einem Versäumnis der nach dem gigant-Wartungsheft vorgeschriebenen regelmäßigen Wartungsarbeiten,
- Umbau von Teilen oder Modifikationen an den gigant-Achssystemen, oder
- die Verwendung von Teilen fremder Herkunft anstelle von Original gigant-Teilen und von ungeeigneten Schmiermitteln und -flüssigkeiten
verursacht sind.
Ausgenommen von der Garantie sind auch solche Phänomene wie Geräusche, Gerüche, Vibrationen oder Ölleckagen, die auf die Gebrauchstauglichkeit der gigant-Achssysteme keinen Einfluss haben. Zeigt sich der Mangel innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten ab Erstauslieferung des Fahrzeugs an den Erstendabnehmer, wird widerleglich vermutet, dass es sich um einen Material- oder Herstellungsfehler handelt. Die Garantie ist auch ausgeschlossen, wenn die verwendeten gigant-Aggregate und -Achsen, bezogen auf den Fahrzeugtyp bzw. -einsatz, nicht den Mindestspezifikationen für den ON-ROAD- bzw. OFF-ROAD-Einsatz entsprechen, die in der anliegenden Anwendungsmatrix festgelegt sind:
Anwendungsmatrix
3. Garantiedauer
Die Garantie beginnt mit der auf der Garantiekarte bescheinigten Übergabe des Fahrzeugs an den Erstendabnehmer. Die Garantiedauer ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle für das jeweils entsprechende gigant-Achssystem, wobei die Dauer auf die angegebene Kilometerbegrenzung beschränkt ist, wenn diese vom Fahrzeug vor Ablauf der angegebenen Garantiedauer erreicht wird:
Die Garantiedauer ist davon abhängig, ob das Fahrzeug im On-Road-Einsatz oder im Off-Road-Einsatz genutzt wird. Für die Einstufung eines gigant-Achssystems in eine der Kategorien On-Road-Einsatz oder Off-Road-Einsatz ist maßgeblich, ob das Fahrzeug nur auf mit einer festen Decke versehenen Straße (dann On-Road-Einsatz) oder zumindest gelegentlich auf Baustellen, im Steinbruch, in der Landwirtschaft, zu Militärzwecken oder auf Schotterstraßen betrieben wird (dann Off-Road-Einsatz). Der Betrieb in folgenden Ländern gilt immer als Off-Road-Einsatz: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Finnland, Georgien, Island, Kasachstan, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldavien, Norwegen, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien-Montenegro, Slowakische Repulik, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland.
ON-ROAD GARANTIE
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Bauteile: |
5 Jahre maximal 1.000.000 km |
Achskörper, Achsschenkel (Lenkachsen), Lenkhebel, Luftfederbock, Lenkerfeder, Einbindungsplatten: |
24 Monate ohne km Begrenzung |
Bremszylinder, Bremssattel, Nockenwelle, Bremsgestängesteller, Achslift, Luftfederbalg, ABS-Sensor und Polrad, Lenkbolzen, Bremsbacken, Verschraubungen wie Lenkerbolzen, Stoßdämpferbefestigung, Federbügel, Stoßdämpfer, Spurstange inkl. Stabilisierungs- und Sperrsystem: |
24 Monate aber Ausschluss von Ver- schleiß als Reklamationsgrund |
Bremsscheibe, Bremstrommel, Bremsbeläge, Lagerungen und Dichtungen, Zugfedern, Gelenke/Silentblock: |
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OFF-ROAD GARANTIE |
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1 Jahr maximal 100.000 km |
Nur für Fahrzeuge, die mit der Anwendungsmatrix entsprechenden Komponenten ausgestattet wurden. |
Davon abweichend bezogen auf Radnabeneinheiten
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Achstyp
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ON-Road
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OFF-Road
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DKH2 09010 4345
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6 Jahre max. 1.000.000 Km
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1 Jahr max. 100.000 Km
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DOKH2 09010 4345
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GKH2 09010 4218
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GOKH2 09010 4218
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DKH2 10010 4345
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6 Jahre max. 600.000 Km
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1 Jahr max. 100.000 Km
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DKH2 10008 3745
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DKH2 09010 3745
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DOKH2 09010 3745
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GKH2 10010 4220
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GKH2 12010 3620
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GKH2 10510 3620
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GKH2 10508 3620
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GKH2 10510 3020
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GKH2 12010 3020
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6 Jahre max. 300.000 Km
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1 Jahr max. 100.000 Km
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DKH2 12010 4345
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6 Jahre max. 600.000 Km
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3 Jahre max. 500.000 Km
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GKH2 12010 4220
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SV2 06706 3015
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3 Jahre max. 500.000 Km
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1 Jahr max. 100.000 Km
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GH4 05506 3010
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DH4 05506 3334
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2 Jahre max. 300.000 Km
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1 Jahr max. 100.000 Km
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Für die Lenkachsen der oben genannten Baureihen gelten die gleichen Bedingungen
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Für die Einstufung eines GIGANT-Achssystems in eine der Kategorien On-Road-Einsatz oder Off-Road-Einsatz ist maßgeblich, ob das Fahrzeug nur auf mit einer festen Decke versehenen Straße (dann On-Road-Einsatz) oder zumindest gelegent-lich auf Baustellen, im Steinbruch, in der Landwirtschaft, zu Militärzwecken oder auf Schotterstraßen betrieben wird (dann Off-Road-Einsatz). Der Betrieb in folgenden Ländern gilt immer als Off-Road-Einsatz: Albanien, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Finn-land, Georgien, Island, Kasachstan, Lettland, Litauen, Mazedonien, Moldavien, Nor-wegen, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien-Montenegro, Slowakische Repulik, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland.
Für die Ermittlung der genauen Fahrleistung sind die Anzeigen von ABS, EBS und ähnlichen Meßsystemen maßgeblich, sofern eine lückenlose Erfassung der Gesamt-fahrleistung des Fahrzeugs hierdurch möglich ist. Die Angabe von falschen Fahrleis-tungen oder die Manipulation an Messgeräten führt zum Erlöschen der Garantie.
Durch die Inanspruchnahme der Garantie verlängert sich die Garantie nicht. Für im Rahmen von Garantieleistungen ersetzte Teile beträgt die Garantiefrist 6 Monate, mindestens aber die laufende Garantiefrist.
4. Geltendmachung von Garantieansprüchen
Ein Garantieanspruch wird durch die Versendung eines gigant-Gewährleistungs-antrags an T&G geltend gemacht. Der gigant-Gewährleistungsantrag muss die dort abgefragten Angaben enthalten. Dem gigant-Gewährleistungsantrag müssen beigefügt sein:
- die ausgefüllte Garantiekarte im Original
- das Wartungsheft im Original
- Protokoll Bremskraft-Zugabstimmung
Ein Garantieanspruch muss unverzüglich, spätestens zwei Wochen nach Feststel-lung des Fehlers, bei T&G geltend gemacht werden. Die ausgebauten fehlerhaften Bauteile sind aufzubewahren und dürfen erst nach ausdrücklicher Zustimmung von T&G entsorgt werden.
Kosten, die durch ungerechtfertigte Garantieansprüche anfallen, können von T&G berechnet werden.
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