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Schwerpunkthöhe Nutzlast Schwerpunkthöhe Rahmen und Aufbau Schwerpunkthöhe gefederte Masse |
Folgende Daten sind unsere Berechnungen zu Grunde gelegt: | ||
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0,4 g Querbeschleunigung ca. 3° Seitenneigung des Aufbaus ohne Berücksichtigung der Kippgrenzen und der Reifenfederung ca. 500 mm statischer Halbmesser für die Reifen bei LR/NLR ca. 400 mm statischer Halbmesser für die Reifen bei TLR Bei abweichenden Reifenmaßen ändert sich die zulässige Schwerpunkthöhe entsprechend. feststehende Ladung Bei hängender Last oder Tankfahrzeugen, insbesondere Gefahrgutstransportfahrzeugen, empfehlen wir grundsätzlich eine Ausführung mit möglichst großer Schwerpunkthöhe, z.B. errechnete Schwerpunkthöhe + 20% |
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Hinweis: Bei Bremsberechnungen nach EG-Vorschrift wird mit dem Wert hr gerechnet. Dieser Schwerpunkt ist nicht identisch mit dem der Aggregateberechnung, da hr den Massenschwerpunkt des gesamten Fahrzeugs darstellt und zwangsläufig unter dem Wert der Aggregatschwerpunktberechnung liegt. |
Die angegebenen max. zulässigen Schwerpunkthöhen sind auf die vorhandene Traglast des Aggregates bezogen. Das bedeutet, dass bei einem Sattelauflieger die Sattellast über die Sattelkupplung von der Zugmaschine strabilisiert werden muß. Die vorhandene Schwerpunkthöhe ist der Abstand zwischen dem Schwerpunkt der gefederten Masse und der Fahrbahn. Die gefederte Masse ist die Summe der zulässigen Achslasten minus der ungefederten Masse. Zu der ungefederten Masse zählen die Achsen, Räder, Reifen, Aggregatteile und Bremszylinder. Der Anteil der ungefederten Masse an der gesamten Aggregatelast beträgt ca. 10% |
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